Kundendienst

Unsere Zauberformel: 24/7/365

Moderne Gasgeräte und Ölheizungen zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad und somit sparsamen Verbrauch aus. Für einen optimalen und störungsfreien Betrieb ist es jedoch nötig, regelmäßige Wartungen durchzuführen. Wir bieten Ihnen gerne einen Wartungsvertrag für Ihre Heizungsanlage an. Durch unsere langjährige Berufserfahrung und ständige Fortbildungen (bei Vaillant, Junkers, Wolf, Viessmann, Buderus, Grundfos) sind wir jederzeit in der Lage, auch Ihre Probleme prompt und zuverlässig zu lösen. Somit ist jederzeit für Sie ein hochqualifizierter Mitarbeiter einsatzbereit.

Wir sind 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr für Sie abrufbereit.

Mit unseren gut ausgestatteten Kundendienstfahrzeugen können wir die meisten Aufgaben bereits bei unserem ersten Kundendiensttermin beheben. Bei Störungen und Notfällen garantieren wir eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrages (im Regelfall noch am gleichen Tag).

Wir erledigen für Sie:

- Spülen und Entkalken von Heizungsanlagen

- Reparaturen sämtlicher Heizungskomponenten

- Austausch von Heizkörpern

- Wartung und Störbehebung an Öl- und Gasheizungen, Wartung von Heizungsanlagen

- Sparen Sie Energie und somit bares Geld.

Die jährliche Wartung Ihrer Heizungsanlage ist vergleichbar mit der Inspektion Ihres Autos. Das Auslassen einer oder mehrerer Wartungen kann zu Folgeschäden führen. Unsere moderne Heiztechnik hat kaum noch etwas gemeinsam mit den gusseisernen Ungetümen vergangener Zeiten. Früher beschränkte sich eine Wartung auf das Reinigen des Brenneraumes.

Die Mindestanforderung einer Wartung:

- Allgemeine Zustandsprüfung

- Sicht- und Funktionskontrolle einschl. der Sicherheits- und Regeleinrichtungen

- Überprüfung des Brenners einschl. der Zünd- und Überwachungseinrichtung

- Überprüfung von Brennraum und Heizflächen auf Verschmutzung

- Reinigung der Brennerkomponenten und des Brennraums mit Heizflächen

- Einregulierung und Abgasanalyse des Brenners

- Erprobung im Betriebszustand

 

Der Gesetzgeber schreibt die Wartung vor.

Laut §9 der Heizungsanlagenverordnung von 1994 ist jeder Betreiber von Zentralheizungen und Brauchwasseranlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW verpflichtet die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen. (Nichterfüllung dieser Forderung kann zum Verlust von Garantieansprüchen bzw. des Versicherungsschutzes führen)

Haben Sie Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir melden uns gerne bei Ihnen.

Ihr ERFA-Team

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